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Maskenpflicht ab 02.11.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

 

die Landesverordnung vom 30.10.2020 sieht eine Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen ab 02.11.2020 vor.

Diese gilt für die Zeitdauer der allgemeinen weitgehenden Einschränkungen – bis 30.11.2020.

Wir bitten daher eine ausreichende Anzahl an Wechselmasken mitzuführen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 30. Oktober 2020

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